Angebote & Recht

Angebot schreiben im Handwerk: Pflichtangaben, Aufbau & Tipps

Aktualisiert am 15. Juni 20266 Min. Lesezeit

Ein gutes Angebot überzeugt den Kunden – und schützt Sie rechtlich. Diese Pflichtangaben gehören in jedes Handwerker-Angebot in Österreich, dazu der typische Aufbau und die häufigsten Fehler.

Das Wichtigste vorab

Ein vollständiges Angebot enthält Ihre Firmendaten, die Leistung mit Einzelpreisen, die Umsatzsteuer und eine Gültigkeitsdauer. Fehlen Angaben, wirkt das Angebot unseriös – oder wird im Streitfall angreifbar.

Welche Pflichtangaben gehören in ein Angebot?

  • Vollständige Firmendaten (Name, Adresse, Kontakt) und Ihre UID-Nummer
  • Name und Anschrift des Kunden
  • Eindeutige Angebotsnummer und Datum
  • Klare Beschreibung jeder Leistung – einzeln als Position
  • Menge, Einheit und Einzelpreis je Position
  • Nettosumme, Umsatzsteuer (in der Regel 20 %) und Bruttobetrag
  • Gültigkeitsdauer des Angebots (z. B. 30 Tage)
  • Zahlungsbedingungen sowie Hinweis auf AGB und Gewährleistung
Kleinunternehmer?

Wenn Sie die Kleinunternehmerregelung nutzen, weisen Sie keine Umsatzsteuer aus, sondern ergänzen den Hinweis „umsatzsteuerbefreit gemäß Kleinunternehmerregelung“.

Der typische Aufbau eines Angebots

  • Briefkopf mit Ihren Firmendaten und Logo
  • Betreff mit Angebotsnummer und Datum
  • Kurze Anrede und Einleitung
  • Positionsliste mit Menge, Einheit und Einzelpreis
  • Summenblock: netto, Umsatzsteuer, brutto
  • Gültigkeitsdauer, Zahlungs- und Lieferbedingungen
  • Schlusssatz, Kontakt und Unterschrift

Tipps speziell für SHK-Betriebe

  • Gruppieren Sie große Aufträge wie eine Badsanierung in nachvollziehbare Blöcke.
  • Trennen Sie Material und Arbeitszeit, damit der Kunde den Preis versteht.
  • Bei unklarem Aufwand: Richtpreis-Spanne statt Fantasiepreis.
  • Schnell sein: Wer zuerst ein sauberes Angebot schickt, bekommt häufig den Auftrag.
Angebot oder Kostenvoranschlag?

Bei klar umrissenen Leistungen schicken Sie ein verbindliches Angebot, bei schwer abschätzbarem Aufwand einen Kostenvoranschlag. Den rechtlichen Unterschied erklärt unser eigener Ratgeber.

Angebot vs. Kostenvoranschlag lesen

Häufige Fehler – und wie Sie sie vermeiden

  • Keine Gültigkeitsdauer angegeben → Sie bleiben unbegrenzt an Ihr Angebot gebunden.
  • Pauschale „diverse Arbeiten“ ohne Aufschlüsselung → der Kunde fragt nach oder springt ab.
  • Umsatzsteuer vergessen oder falsch berechnet → eine Korrektur wirkt unprofessionell.
  • Tagelange Bearbeitungszeit → der Mitbewerber war schneller.
Schneller zum fertigen Angebot

Mit Angebotsmeister entstehen Pflichtangaben, Positionen und Summen automatisch – Sie diktieren nur den Auftrag, der Rest wird ergänzt und mit Ihren Preisen gerechnet.

Angebotssoftware für SHK ansehen

Häufige Fragen

Was muss zwingend in ein Handwerker-Angebot?

Firmendaten samt UID, Kundendaten, Angebotsnummer und Datum, eine klare Leistungsbeschreibung mit Einzelpreisen, Netto- und Bruttobetrag mit Umsatzsteuer sowie eine Gültigkeitsdauer.

Wie lange ist ein Angebot gültig?

So lange, wie Sie es angeben – üblich sind 14 bis 30 Tage. Geben Sie keine Frist an, gilt die Bindung für eine angemessene Zeit, was zu Unsicherheit führt. Eine klare Frist schützt Sie.

Muss ich im Angebot Umsatzsteuer ausweisen?

Ja, sofern Sie umsatzsteuerpflichtig sind – in der Regel 20 %. Nutzen Sie die Kleinunternehmerregelung, weisen Sie keine Umsatzsteuer aus, sondern ergänzen den entsprechenden Hinweis.

Brauche ich eine Software, um Angebote zu schreiben?

Nein, ein sauberes Angebot geht auch mit Vorlage und Textprogramm. Eine Angebotssoftware spart aber Zeit, verhindert vergessene Pflichtangaben und rechnet automatisch mit Ihren Preisen.

Nie wieder Angebote abends tippen

Angebotsmeister verwandelt ein kurzes Sprachdiktat in ein vollständiges, korrektes Angebot – inklusive aller Pflichtangaben und Ihrer Preise.